Leistungen

  • Herstellerunabhängig

  • Planung, Koordination und Organisation aller technischen Abläufe

  • Beachtung der Einhaltung der technischen Vorschriften

  • ggfs. Beachtung der Einhaltung der Auflagen aus der BImSchG-Genehmigung

  • Beobachtung der Windenergieanlagen auf ihren ordnungsgemäßen Betrieb

  • Begleitung der Inbetriebnahme, ggfs. Überwachung der Mängelbeseitigung

  • Beauftragung und Begleitung von wiederkehrenden Prüfungen, Überwachung der Mängelbeseitigung

  • Begleitung des Auslaufes von Garantien und Gewährleistungsfristen, Prüfung der Mängelfreiheit, ggfs. Überwachung der Mängelbeseitigung und/oder Verlängerung der Gewährleistungsfristen

  • Einrichtung der EDV-gestützten Fernüberwachung sowie der ständige Pflege und Wartung dieser Einrichtungen

  • Auftragsvergabe, Koordination, Begleitung, Überwachung und Prüfung von Reparaturen und Pflege-, Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten an der WEA, einschließlich der Wege- und Kabeltrassen, sowie Trafo, Übergabestation und aller weiteren Nebenanlagen

  • Auftragsvergabe und Überwachung des Winterdienstes

  • Koordinierung aller sonstigen Leistungen, die im Zusammenhang mit dem üblichen Betrieb der Windenergieanlagen stehen

  • Halbjährliche Anlagendurchsicht inklusive Berichterstattung

  • monatliche Berichte mit allen relevanten Daten und Vorkommnissen zum Betrieb der Windenergieanlage

  • Vorschlag von technischen Verbesserungen und Nachrüstungen

  • Ansprechpartner für Betreiber und Dritte in allen technischen Fragestellungen, zur Verfügung per Bereitschaft auch Feiertags und am Wochenende

  • Zusammenstellung der Unterlagen und Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers für die Feststellung des Zeitraumes für die erhöhte Vergütung

  • Einwerbung von Erstattungen gemäß Härtefallregelung der EISMAN-Abschaltungen (Einspeisemanagement) vom zuständigen Energie-versorgungsunternehmen (Spitzen- oder pauschales Abrechnungsverfahren)

  •  Einholung von Angeboten für die Direktvermarktung „Marktprämie“ und die Erledigung sämtlicher daraus resultierender Auflagen bzgl. den Meldepflichten

  • Einwerbung von Erstattungen vom Hersteller oder Wartungsunternehmen gemäß Vollwartungskonzept, Wartungsvertrag oder ggfs. Testvereinbarung

  • Überwachung und Prüfung aller beauftragten Arbeiten an der WEA

  • Prüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit aller eingereichten Rechnungen aus dem technischen Bereich

  • Bereitstellung und Beauftragung eines Schaltberechtigten vor Ort

  • Dokumentation des Betriebes der WEA gemäß der steuer- und handelsrechtlichen Bestimmungen









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