Leistungen
- Herstellerunabhängig
- Planung, Koordination und Organisation aller technischen Abläufe
- Beachtung der Einhaltung der technischen Vorschriften
- ggfs. Beachtung der Einhaltung der Auflagen aus der BImSchG-Genehmigung
- Beobachtung der Windenergieanlagen auf ihren ordnungsgemäßen Betrieb
- Begleitung der Inbetriebnahme, ggfs. Überwachung der Mängelbeseitigung
- Beauftragung und Begleitung von wiederkehrenden Prüfungen, Überwachung der Mängelbeseitigung
- Begleitung des Auslaufes von Garantien und Gewährleistungsfristen, Prüfung der Mängelfreiheit, ggfs. Überwachung der Mängelbeseitigung und/oder Verlängerung der Gewährleistungsfristen
- Einrichtung der EDV-gestützten Fernüberwachung sowie der ständige Pflege und Wartung dieser Einrichtungen
- Auftragsvergabe, Koordination, Begleitung, Überwachung und Prüfung von Reparaturen und Pflege-, Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten an der WEA, einschließlich der Wege- und Kabeltrassen, sowie Trafo, Übergabestation und aller weiteren Nebenanlagen
- Auftragsvergabe und Überwachung des Winterdienstes
- Koordinierung aller sonstigen Leistungen, die im Zusammenhang mit dem üblichen Betrieb der Windenergieanlagen stehen
- Halbjährliche Anlagendurchsicht inklusive Berichterstattung
- monatliche Berichte mit allen relevanten Daten und Vorkommnissen zum Betrieb der Windenergieanlage
- Vorschlag von technischen Verbesserungen und Nachrüstungen
- Ansprechpartner für Betreiber und Dritte in allen technischen Fragestellungen, zur Verfügung per Bereitschaft auch Feiertags und am Wochenende
- Zusammenstellung der Unterlagen und Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers für die Feststellung des Zeitraumes für die erhöhte Vergütung
- Einwerbung von Erstattungen gemäß Härtefallregelung der EISMAN-Abschaltungen (Einspeisemanagement) vom zuständigen Energie-versorgungsunternehmen (Spitzen- oder pauschales Abrechnungsverfahren)
- Einholung von Angeboten für die Direktvermarktung „Marktprämie“ und die Erledigung sämtlicher daraus resultierender Auflagen bzgl. den Meldepflichten
- Einwerbung von Erstattungen vom Hersteller oder Wartungsunternehmen gemäß Vollwartungskonzept, Wartungsvertrag oder ggfs. Testvereinbarung
- Überwachung und Prüfung aller beauftragten Arbeiten an der WEA
- Prüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit aller eingereichten Rechnungen aus dem technischen Bereich
- Bereitstellung und Beauftragung eines Schaltberechtigten vor Ort
- Dokumentation des Betriebes der WEA gemäß der steuer- und handelsrechtlichen Bestimmungen